Eine gute Frage, die immer wieder gestellt wird. Hier unsere Erklärung:

Lebensberater – psychologischer Berater – Coach – Heilpraktiker für Psychotherapie – Psychotherapeut

Von links nach rechts betrachtet könnte man eine Steigerung der Anforderung und der Qualifikation erwarten. Mitnichten. Je nach Problemstellung benötigen Sie einen anderen Spezialisten.

Lebensberater

Unter dem Begriff Lebensberatung können Sie, bis hin zu hochqualifizierten Ausbildungen durch kirchliche Institutionen, alles finden. Vom Handleser zum professionellen Traumatherapeuten. Leider wird hier meiner Meinung nach die kirchliche Arbeit nicht ausreichend geschätzt. In anderen Ländern gibt es zum Thema Lebensberatung zumindest noch eine Reglementierung, die ein gewisses Maß an Qualität sichert. Die Beratung durch einen Lebensberater muss der Beratende meist selbst bezahlen.

Psychologischer Berater (Counsellor)

Counsellor, also Berater, ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Er arbeitet im Bereich der beratenden Psychologie. Er stellt keine Störung fest, wie es der Therapeut tut, sondern leistet psychologische Hilfestellung für psychisch gesunde Menschen mit einem oder mehreren Lebensproblemen. Der Ratsuchende wird also die Möglichkeit bekommen, subjektiv zufriedener zu sein und eine Steigerung der Lebensqualität zu erfahren. Einen Counsellor findet man in Beratungsstellen (Eheberatung, Mobbingberatung, Drogenberatung,…) Die Finanzierung läuft meist auf Spendenbasis.

Coach

Der Begriff Coach ist anscheinend positiver  als der des Psychotherapeuten belegt. Er kommt ursprünglich aus dem Sportbereich und hat sich weiter entwickelt bis hin zur Unternehmensberatung. Ein Coach oder auch Trainer hat berufs- und erfahrungsbedingten engsten Bezug zum Lern- oder Arbeitsprozess seines Klienten. Coaching hat seine Berechtigung in den Bereichen Stressabbau, Hilfe beim Umgang mit Themen des Alltags und Erhöhung der Flexibilität durch Änderung des Blickwinkels und dadurch auch der Selbsteinschätzung.

Die Techniken, mit denen im Coaching Bereich gearbeitet wird, entsprechen oft denselben Techniken, die ein Therapeut anwendet.

Eine Therapie ist dem Coach jedoch untersagt.

Hier sehe ich ein Kernproblem.

Der Coach muss erkennen können, wenn das Thema für ihn eine Nummer zu groß ist.

Vom psychotherapeutisch arbeitenden Heilpraktiker (HPP) und dem Psychotherapeuten wird erwartet, dass er in der ersten Sitzung eine Diagnose erstellt, um auszuschließen, dass u.a. eine Selbstgefährdung oder z.B. eine endogene Psychose vorliegt. Während der Psychotherapeut dann noch im Spiel bleibt, erkennt der Coach seine Grenzen und verweist den Patienten an die Klinik, den Nervenarzt oder den Psychotherapeuten.

Er müsste also ab hier nur noch im Konjunktiv sprechen, da er sich sonst über den beratenden Kontext hinaus auf das Gebiet der Therapie wagt.

Die Kosten eines Coachings muss man selbst tragen. Bei den Business Coaches werden z.T. sehr hohe Stunden- bzw. Tagessätze verlangt.

Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP)

Entgegen landläufiger Meinung fällt der Heilpraktiker nicht selbsternannt von den Bäumen. Nach einer mehrjährigen Ausbildung stellt er sich der amtsärztlichen schriftlichen Prüfung. Hier kann er sich nicht retten, indem er spekuliert, die schlechte Note aus einem Fach mit einer guten Note aus einem anderen Fach kompensieren zu können. Hier gilt schlechthin: bestanden oder nicht. Im zweiten Prüfungsschritt stellt sich dann der Prüfling einer mündlichen Überprüfung durch Ärzte, Psychotherapeuten und einem HPP.

Hauptkriterium ist: „Kenne Deine Grenzen“. Das geht nur, wenn diese vorher erlernt wurden. Daher sorgen Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen und Kollegen mit Berufserfahrung für eine fundierte Ausbildung.

Jeder Heilpraktiker für Psychotherapie kennt den Unterschied der Qualifizierung zum approbierten Psychotherapeuten und erkennt diesen an.

Die Techniken von der Anamnese bis hin zur Therapie sind ähnlich oder gleich denen der Psychotherapeuten.

Worin liegt denn nun der Unterschied?

Was darf ein HPP?

„HPP“ versuchen, die Selbstheilungs- u. Erkenntniskräfte des Menschen mit psychischen Mitteln anzuregen (z.B. positive Worte, Ressourcenarbeit, andere Sichtweisen usw). Sie helfen bei der Verarbeitung von schweren Diagnosen, Sinnkrisen und Verbesserung der Lebensqualität. Sie beraten Angehörige von Patienten, die wissen wollen, wie sie am besten mit den Betroffenen umgehen können.

Sie arbeiten sowohl präventiv, als auch im akuten und chronischen Bereich und  helfen begleitend bei der schulmedizinischen Therapie.

Sie dürfen psychische Störungen nur dann behandeln, wenn diese keine organischen Ursachen haben. Darunter versteht man Störungen die ausdrücklich durch ärztliche Untersuchungen ausgeschlossen sein müssen, also hirnorganische, endokrinologische und infektiös bedingte Erkrankungen.

Bei der konstruktiven Alltagsgestaltung und dem psychosozialen Umgang mit derselben darf er therapeutisch mitbegleiten.

Sie dürfen Patienten mit substanzgebundenen Süchten z. B. Alkohol-, Drogen-, Medikamentenmissbrauch nicht behandeln.

Bei der konstruktiven Alltagsgestaltung und dem psychosozialen Umgang mit derselben darf er therapeutisch mitbegleiten.

Sie dürfen Erkrankungen, die sich körperlich wie z. B. eine Anorexia oder eine Bulimie stark auswirken nur begleitend, also zu einer ärztlichen Behandlung, therapeutisch mitunterstützen.

Diese Mitunterstützung endet, sobald es sich andeutet oder der Verdacht besteht, dass eine Methode, ein Verfahren ein Setting nicht mit dem Ziel und oder dem Vorgehen des ärztlichen oder approbierten psychotherapeutischen Kollegen in Einklang steht und dessen  verfolgtes Vorgehen gefährdet sein könnte.

Besteht der begründete Verdacht einer Selbst- oder Fremdgefährdung ist der HPP verpflichtet sicherzustellen (Meldung an das Gesundheitsamt oder die Polizei), dass eine Einweisung in die Akutpsychiatrie eines Krankenhauses erfolgt.

Die Kosten sind vorwiegend selbst zu tragen und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Kassen übernommen. Siehe unten.

Der Psychotherapeut

Der Psychotherapeut hat ein abgeschlossenes Universitätsstudium und eine erfolgreiche Weiterbildung zum Psychotherapeuten hinter sich gebracht. Seine Approbation ermöglicht es ihm, den Titel Psychotherapeut als Berufsbezeichnung zu verwenden.

Bis zu seiner Niederlassung hat der Psychotherapeut also bis zu 7 Jahre Aus- und Weiterbildung hinter sich gebracht.

Nach seiner Kassenzulassung ist der Psychotherapeut schnell zu gut ausgelastet und genau das ist das Problem. Wir bräuchten mehr Psychotherapeuten.

Der Patient hat die Möglichkeit, bei seiner Krankenkasse nach vakanten Therapeuten zu fragen. Meistens erhält er den Hinweis, dass er mehrere Psychotherapeuten kontaktieren solle. Wenn er dann nur Termine in einem halben Jahr oder länger bekommen würde, bekommt er die Möglichkeit einer Kostenübernahme (einer bestimmten Anzahl von Therapiestunden) bei dem naturheilkundlichen Psychotherapeuten in Aussicht gestellt.

Also ran ans Telefon und fragen sie Ihre Krankenkasse.

Sie können sich ja trotzdem überlegen, ob sie die Zeit, bis zum Psychotherapeutischen Ersttermin, bei  einem naturheilkundlich orientierten Psychotherapeuten nutzen möchten.

Wie findet man nun den richtigen Therapeuten?

  • Lernen Sie Ihren Therapeuten kennen. Die Chemie sollte schon stimmen.
  • Achten Sie darauf, dass der Therapeut Neutralität bewahren kann. Empathie darf sein, aber der Therapeut sollte sich bei Ihrer Geschichte nicht in Tränen auflösen.
  • Fragen Sie Ihn nach der Diagnose und welche Möglichkeiten er Ihnen anbietet.
  • Definieren sie ein genaues Therapieziel.
  • Fragen Sie ihn nach der ungefähren Dauer.
  • Fragen Sie nach den Kosten.
  • Vereinbaren Sie Termine, in denen Sie Ihre Fortschritte besprechen.
  • Trauen Sie sich auch, den Therapeuten zu wechseln.